Schadensgutachten

Schadensgutachten

Wichtige Punkte nach einem Unfall!

•    Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles immer offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
•    Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeuge in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
•    Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
•    Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
•    Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
•    Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
•    Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.



Wann brauche ich einen Sachverständigen?

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen:
•    Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.
•    Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert Euro.
•    Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges besser festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.


Was kostet mich die Leistung?

•    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden bis 750,-- Euro) dürfte als Schadennachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt oder eines Sachverständigen ausreichen.


Kasko- und Teilkaskogutachten

Haben Sie ihr Fahrzeug selbstverschuldet verunfallt, oder weist Ihr Fahrzeug mutwillige Beschädigungen durch Dritte auf, so wird im Auftrag Ihres Kaskoversicherers ein Schadengutachten erstellt. Dies kann durch einen Kfz-Sachverständigen des Versicherers
oder einem vom Versicherer beauftragten unabhängigen Kfz-Sachverständigen erfolgen.

Im Teilkaskofall werden bei Wildschäden, Diebstahl- und Aufbruch-schäden, Unwetterschäden, Glasschäden und Brandschäden Gutachten im Auftrag des Versicherers erstellt.

In jedem Fall ist bei Voll- oder Teilkaskoschäden die Weisungsgebundenheit des Versicherers zu beachten. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten kann dazu führen, dass dieses von Ihrem Versicherer nicht anerkannt wird und Sie die dafür angefallenen Kosten selber tragen müssen, jedoch keinen Nutzen haben.


Beweissicherungsgutachten

Bei ungeklärter Rechtslage (Wer muss für den Schaden aufkommen?) empfiehlt es sich, vor der Klärung der Rechtslage bzw. vor der Behebung der Beschädigungen, das Schadensbild und die Schadensspuren von einem Sachverständigen durch Text- und
Bilddokumentation sichern zu lassen. Mit der Erstellung eines Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen sind alle relevanten Beschädigungen neutral und beweissicher dokumentiert.
Im Überblick:
  • Ermittlung von Schäden nach Unfällen
  • Ermittlung von Schäden bei schlecht ausgeführten Reparaturen
  • Aufdeckung von nicht angegebenen Unfallschäden beim Kauf
  • Dokumentation von Mängeln jeglicher Art
  • Kalkulation der nötigen Arbeiten zur Sach- und Fachgerechten Wiederherstellung

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