Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit / Unfallverhütungsvorschriften  

Eine der höchsten Prioritäten des Unternehmers besteht in der Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter. Motivierte, leistungsfähige und gesunde Mitarbeiter sind die Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Unfälle und Gesundheitsgefahren durch die Arbeitsplatzsituation, schaden dem Unternehmensimage und verursachen betriebliche Mehrkosten. Deshalb müssen erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen werden.

Um den Unternehmer in dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, wird eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen. Diese betreut und berät (gem. § 6 AsiG) den Betrieb in sicherheitstechnischen Punkten. So besteht eine wesentliche Aufgabe darin, dafür Sorge zu tragen, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dabei ist sie für die Qualität ihrer Beratungs- und Prüfungstätigkeiten selbst verantwortlich. Die Beurteilung von Gefahren und notwendige Maßnahmen erfolgt grundsätzlich weisungsfrei und allein durch die Sicherheitsfachkraft.

Die Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit umfassen:

Unterstützung und Beratung
  • des Arbeitgebers, der Beschäftigten und der Interessenvertretung
  • für die Sicherheit am Arbeitsplatz
  • für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • bei der Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
  • bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
  • erfolgt regelmäßig durch Betriebsbegehungen mit anschließender Gefährdungsbeurteilung

Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz

  • Anlagen und Abläufe sowie technische Arbeitsmittel des Betriebes werden anhand sicherheitstechnischer und ergonomischer Leitlinien untersuchtGefährdungsbeurteilung erfolgt nach dem Arbeitsschutzgesetz (gem. §§ 5,6 ArbSchG)
  • Klima-, Beleuchtungs- und Lärmeinflüsse werden festgestellt
  • Beurteilung von physischen und psychischen Risiken

Entwicklung von Lösungen und Zielen
  • sichere, gesundheits- und menschenfördernde Maßnahmen festlegen
  • Konzepte für den Arbeitsschutz aufstellen
  • eventuell Neugestaltung der Arbeitsorganisation und Aufgaben
  • personelle und soziale Bedingungen optimieren

Durch- und Umsetzung
  • gesetzte Ziele werden kontinuierlich verbessert und aufrechterhalten
  • Überwachung von Arbeitssystemen, Anlagen, Arbeitsmittel und Gesundheit
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz wird in alle Managementebenen und Tätigkeiten integriert
  • Unterweisung der Mitarbeiter (gem. § 4 DGUV, § 12 ArbSchG)
  • Voraussetzungen für die Mitwirkungen der Beschäftigten schaffen
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten ergänzen

Sorgen auch Sie für optimale Bedingungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und fragen Sie nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Durch angemessene Betreuung und Unterstützungen kann ihr Unternehmen sicheres, ergonomisches und gesundheitsgerechtes arbeiten und handeln zukunftsorientiert gewährleisten.
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